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Bundesteilhabegesetz

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Am 28. Juni 2016 hat das Bundeskabinett das Bundesteilhabegesetz und den Nationalen Aktionsplan 2.0 beschlossen. Damit soll die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben und den Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht werden.
Ein Schwerpunkt des Bundesteilhabegesetzes ist die Neufassung des Neunten Sozialgesetzbuchs – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX).
Das SGB IX wird erstmals zu einem eigenen Leistungsgesetz aufgewertet und nahezu alle Bücher des SGB werden beachtlichen Änderungen unterzogen.

Schwerpunkt dieses Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX). Die künftige Struktur des BTHG sieht wie folgt aus:

Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ab 01.01.2017
Das ehrenamtliche Engagement der Schwerbehindertenvertretungen soll gestärkt werden durch:

Was genau ändert sich?

Eine Gegenüberstellung (ab Seite 12) der "alten" und neuen Paragrafen im zukünftigen Teil 1 und 3 Sozialgesetzbuch IX zeigt es im Detail.
Der Kabinettsentwurf des Bundesteilhabegesetzes steht seit dem 22.06.2016 als Download zur Verfügung (Regelungen zum SGB IX von Seite 138 bis 141).

Zeitplan des Bundesteilhabegesetzes:

Für Ende September ist die 1. Lesung im Bundestag vorgesehen.
Im Dezember soll die 2./3. Lesung erfolgen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.

Wichtige Information an alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen und Interessenvertretungen in Betrieben, Behörden und Institutionen!
Durch die stufenweise Integration des SGB IX und des SGB XII in ein neues Leistungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ab 2017 Schulungsbedarf notwendig, denn nichts bleibt so wie es mal war. Informiert Euch rechtzeitig!
Die Ablösung des SGB IX und des SGB XII als eigenständige Sozial-Gesetzbücher und die Integration beider Sozialgesetzbücher in das Bundesteilhabegesetz, ist eine große sozialpolitische Herausforderung für die Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte, Personalräte usw. Das bedeutet, dass alle Sozialgesetzbücher überarbeitet werden müssen, dadurch werden sich auch Formulare und Anträge ändern und alle Interessenvertretungen müssen neue Inhalte Lernen, da sich die Schnittstellen ändern, die Paragraphen Ziffern sich ändern usw.

Downloadmöglichkeiten

Entwurf des Bundesteilhabegesetzes, Stand: 22.06.2016 PDF [2.416 KB]
Grafik der Maßnahmen und Ziele des BTHG PDF [630 KB]
Info zur Bundesfachstelle für Barrierefreiheit PDF [10 KB]
FAQs zum BTHG PDF [993 KB]
Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen im SGB IX PDF [981 KB]
Alle Informationen der Bundesregierung gibt es hinter diesem Link

Weitere Links

Erklärung zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretung
Das Vorschaltgesetz zum Schwerbehindertenrecht
Teilhabepraxis aktuell
Teilhabe jetzt - Für ein gutes Bundesteilhabegesetz
Lebenshilfe sagt geplantem Bundesteilhabegesetz den Kampf an
Berliner Behindertenzeitung
Die Fachverbände
Artikel zum Bundesteilhabegesetz
Das Vorschaltgesetz zum Schwerbehindertenrecht - Der folgende Überblick zeigt die für die betriebliche Praxis wesentlichen Änderungen im Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf.
Aktuelle Infos auf der Seite für die Schwerbehindertenvertretung
Defizite bei der vorgesehenen 'Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen' durch das Bundesteilhabegesetz