Bundesteilhabegesetz

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Am 28. Juni 2016 hat das Bundeskabinett das Bundesteilhabegesetz und den Nationalen Aktionsplan 2.0 beschlossen. Damit soll die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben und den Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht werden.
Ein Schwerpunkt des Bundesteilhabegesetzes ist die Neufassung des Neunten Sozialgesetzbuchs – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX).
Das SGB IX wird erstmals zu einem eigenen Leistungsgesetz aufgewertet und nahezu alle Bücher des SGB werden beachtlichen Änderungen unterzogen.

Schwerpunkt dieses Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX). Die künftige Struktur des BTHG sieht wie folgt aus:


In Teil 1 ist das für alle Rehabilitationsträger geltende Rehabilitations- und Teilhaberecht zusammengefasst. Dieses allgemeine Recht wird durch zum Teil abweichungsfest ausgestaltete Regelungen im Sinne von Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 des Grundgesetzes innerhalb des SGB IX gestärkt.
In Teil 2 wird die aus dem SGB XII herausgelöste und reformierte Eingliederungshilfe als „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ geregelt. Das SGB IX wird insoweit zu einem Leistungsgesetz aufgewertet.
In Teil 3 steht künftig das weiterentwickelte Schwerbehindertenrecht, das derzeit im SGB IX, Teil 2 geregelt ist.

Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ab 01.01.2017
Das ehrenamtliche Engagement der Schwerbehindertenvertretungen soll gestärkt werden durch:


die Schaffung eines Übergangsmandates bei Betriebsübergang für Schwerbehindertenvertretungen in der gewerblichen Wirtschaft, wie es für den Betriebsrat in § 21a BetrVG geregelt ist.
eine Staffelung der Schwellenwerte bei den Stellvertretern, so dass die Vertrauenspersonen in größeren Betrieben mehr Stellvertreter heranziehen können als die derzeit maximal möglichen zwei,
die Absenkung des Schwellenwertes für die Freistellung der Vertrauensperson von derzeit 200 schwerbehinderten Menschen im Betrieb auf 100,
den Wegfall der heutigen Einschränkung, dass der erste Stellvertreter nur bei ständiger Heranziehung, häufiger Vertretung der Vertrauensperson auf längere Zeit oder absehbarem Nachrücken in das Amt einen Anspruch auf Fortbildung hat,
den Anspruch auf eine Bürokraft für die Schwerbehindertenvertretung in angemessenem Umfang.

Was genau ändert sich?

Eine Gegenüberstellung (ab Seite 12) der "alten" und neuen Paragrafen im zukünftigen Teil 1 und 3 Sozialgesetzbuch IX zeigt es im Detail.
Der Kabinettsentwurf des Bundesteilhabegesetzes steht seit dem 22.06.2016 als Download zur Verfügung (Regelungen zum SGB IX von Seite 138 bis 141).


Zeitplan des Bundesteilhabegesetzes:

Für Ende September ist die 1. Lesung im Bundestag vorgesehen.
Im Dezember soll die 2./3. Lesung erfolgen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.


Wichtige Information an alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen und Interessenvertretungen in Betrieben, Behörden und Institutionen!
Durch die stufenweise Integration des SGB IX und des SGB XII in ein neues Leistungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ab 2017 Schulungsbedarf notwendig, denn nichts bleibt so wie es mal war. Informiert Euch rechtzeitig!
Die Ablösung des SGB IX und des SGB XII als eigenständige Sozial-Gesetzbücher und die Integration beider Sozialgesetzbücher in das Bundesteilhabegesetz, ist eine große sozialpolitische Herausforderung für die Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte, Personalräte usw. Das bedeutet, dass alle Sozialgesetzbücher überarbeitet werden müssen, dadurch werden sich auch Formulare und Anträge ändern und alle Interessenvertretungen müssen neue Inhalte Lernen, da sich die Schnittstellen ändern, die Paragraphen Ziffern sich ändern usw.

Downloadmöglichkeiten

Entwurf des Bundesteilhabegesetzes, Stand: 22.06.2016 PDF
Grafik der Maßnahmen und Ziele des BTHG PDF
Info zur Bundesfachstelle für Barrierefreiheit PDF
FAQs zum BTHG PDF
Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen im SGB IX PDF
Alle Informationen der Bundesregierung gibt es hinter diesem Link


Weitere Links

Erklärung zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretung
Das Vorschaltgesetz zum Schwerbehindertenrecht
Teilhabepraxis aktuell
Teilhabe jetzt - Für ein gutes Bundesteilhabegesetz
Lebenshilfe sagt geplantem Bundesteilhabegesetz den Kampf an
Berliner Behindertenzeitung
Die Fachverbände
Artikel zum Bundesteilhabegesetz
Das Vorschaltgesetz zum Schwerbehindertenrecht - Der folgende Überblick zeigt die für die betriebliche Praxis wesentlichen Änderungen im Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf.
Aktuelle Infos auf der Seite für die Schwerbehindertenvertretung
Defizite bei der vorgesehenen 'Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen' durch das Bundesteilhabegesetz


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