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Berufsförderungswerke (BFW)

Fortbildung und Umschulung in 27 Berufsförderungswerken (BFW) in Deutschland

Der Grundsatz „Teilhabe am Arbeitsleben durch berufliche Rehabilitation“ wird auch durch die Berufsförderungswerke umgesetzt. Beruflich rehabilitiert ist, wer wieder aktiv am Arbeitsleben teilnimmt. Auf diesen kurzen Satz lässt sich das Ziel der beruflichen Rehabilitation bringen.

Die Berufsförderungswerke (BFW) bieten Fortbildungen und berufliche Umschulungen sowie Qualifizierungen für kranke und behinderte Jugendliche und Erwachsene an, die in der Regel bereits berufstätig waren.

Wichtigstes Ziel der Berufsförderungswerke ist die berufliche Eingliederung (Integration) von Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt.

Um dies zu erreichen, kooperieren die Berufsförderungswerke mit den verschiedenen Trägern der beruflichen Rehabilitation, insbesondere auch mit den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Deutschen Rentenversicherungen in den Ländern (Leistungsträger!) und halten gleichzeitig engen Kontakt zu den Betrieben.

Einige Unternehmen in Deutschland, Bsp. Carl Zeiss AG in Oberkochen, haben Kooperationsverträge mit BFW's abgeschlossen um für ihre Beschäftigten, in Abstimmung mit den Leistungsträgern, schnelle individuelle und berufliche Perspektiven anbieten und Umsetzen zu können.

Ein wesentliches Instrument ist die Belastungserprobung bzw. die Arbeitstherapie von kranken Beschäftigten in der Praxis im Unternehmen. In Abstimmung zwischen Betriebsrat, Vertrauensperson, Personalmanager und Betriebsarzt wird mit dem zuständigen Leistungsträger Kontakt aufgenommen, um die Maßnahme in einem Berufsförderungswerk zu beantragen. Ziel ist die Wiederherstellung des beruflichen Leistungsvermögens und Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz.

Die Berufsförderungswerke zeichnen sich durch ganzheitliche pädagogische Konzepte aus und bieten eine individuelle und interdisziplinäre Betreuung der Rehabilitanden. Sie sind bundesweit angebots- und bedarfsorientiert vernetzt.

Grundsätzlich gilt auch hier der Ansatz: Prävention vor Rehabilitation vor Rente!

Belastungserprobung

Die Belastungserprobung ist eine gesetzlich verankerte Maßnahme der medizinischen Rehabilitation (§ 26 Absatz 2 Nummer 7 SGB IX).

Es handelt sich um eine spezielle Maßnahme zur Rehabilitation mit Belastungserprobung und Ergotherapie (Arbeitstherapie), d. h. Überprüfung der Belastbarkeit im motorisch-funktionellen (z. B. Ausdauer der Kraft) und im Bereich der neuropsychologischen Funktion (z. B. Konzentration).

Durch die Belastungserprobung werden die Möglichkeiten und Chancen für eine berufliche Eingliederung ermittelt und es werden Vorschläge für einen Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Krankheit unterbreitet.

Arbeitsplatzsimulation ERGOS®

Immer wieder erlebt man, dass bei starken Arbeitsbelastungen die Leistungsgrenze eines Mitarbeiters überschritten wird und ein bleibender körperlicher Schaden eintritt. Es stellt sich darum stets neu die Frage, inwieweit ein Mensch für seinen Arbeitsplatz physisch geeignet ist. Doch genauso kann auch eine Krankheit oder ein Unfall dazu führen, dass eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist.

Ein Assessment mit dem ERGOS® Work Simulator stellt ein standardisiertes aktivitätsorientiertes Verfahren zur computergestützten Simulation typischer körperlicher Anforderungen der Arbeitswelt dar. Ermittelbar sind z.B. Kraft, Körperbeweglichkeit, Arbeitsausdauer sowie Arbeitsschnelligkeit und -genauigkeit. Durch 260 Einzeltestungen auf der Basis von 42 Bewertungsparametern entsteht ein individuelles Fähigkeitsprofil, das mit den Anforderungsprofilen von ca. 14.000 eingespeicherten Berufstätigkeiten verglichen werden kann.

ERGOS ermöglicht so eine objektive, abgesicherte Beurteilung der beruflichen Einsatzmöglichkeiten bzw. -einschränkungen des einzelnen Rehabilitanden.

Arbeitstherapie

Als Arbeitstherapie bezeichnet man die stufenweise Heranführung von Patienten mit psychischen Störungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen an die Grundanforderungen des Arbeitslebens. Die Arbeit wird hierbei als therapeutisches Mittel eingesetzt. Je nach Perspektive des einzelnen Patienten dient die Arbeitstherapie als erster Schritt zur Wiedereingliederung in den Beruf, zur Vorbereitung für eine Rehabilitationseinrichtung.

RehaAssessment

RehaAssessment ist die umfassende Klärung des Fähigkeitspotenzials von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung Bedrohten in Bezug auf die Anforderungen eines konkreten oder eines perspektivisch angestrebten Arbeitsplatzes bzw. eines Spektrums von Fähigkeiten einer Berufsrichtung.

Durch den Vergleich wird der Rehabilitationsbedarf erfasst und das Rehabilitationspotenzial beschrieben. Auf dieser Grundlage wird der Rehabilitationsplan entwickelt und eine Erfolgsprognose erstellt. Der Einsatz erfolgt in den Bereichen Prävention, Diagnostik und Orientierung. Das RehaAssessment kann auch vor Ort im Betrieb durchgeführt werden. Bsp. bei einer Veränderung des Arbeitsplatzes oder bei der Anschaffung der richtigen technischen Hilfe. Die interne und externe vernetzte Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern, BWF’s und dem jeweiligen Integrationsteam ergibt im Zusammenspiel für jeden Beteiligten die Sicherheit das richtige für den/die Mitarbeiter/Mitarbeiterin zu tun.

Weiterführende Links zu den Themen:

Inhaltliche Informationen

Ein Berufsförderungswerk (BFW) ist ein auf Ausbildung und Weiterbildung spezialisiertes Bildungsunternehmen zur beruflichen Rehabilitation von Erwachsenen, in einer gemeinnützigen Gesellschaftsform in öffentlicher oder auch in privater Trägerschaft.
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsf%C3%B6rderungswerk

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke
Seit mehr als vier Jahrzehnten steht die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke (ARGE BFW) im Dienst der Menschen mit Behinderungen.
In dieser Zeit haben wir uns immer wieder den Anforderungen der Zeit gestellt.
http://www.bfws.de

Kontaktadressen und Links zu Berufsförderungswerken in Deutschland
http://www.vdk.de

RehaVision
Chancen und Perspektiven der beruflichen Rehabilitation Prävention - Qualifizierung - Integration
http://www.arge-bfw.de/medien/rehavision/

Berufsförderungswerke

Berufsförderungswerk Bad Wildbad
Selbständig leben, im beruflichen und privaten Umfeld Bestätigung und Zufriedenheit finden und die Zukunft gestalten. Wir vom Berufsförderungswerk Bad Wildbad sind Ihr kompetenter Partner, wenn Sie sich aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls beruflich neu orientieren müssen.
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Das Berufsförderungswerk Heidelberg ist das größte deutsche Berufsförderungswerk.
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Berufsförderungswerk Schömberg e.V.
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Stephanuswerk Isny
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Das Berufsförderungswerk in Dresden und das Berufsförderungswerk in Nürnberg
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RKU Ulm
Zentrum für Integrierte Rehabilitation - Medizinisch-Berufliche Rehabilitation
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Das berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum Karlsbad-Langensteinbach am Rande des Nordschwarzwalds ist eine Spezialeinrichtung zur Rehabilitation neurologisch und psychisch erkrankter Menschen.
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Arbeits- und berufsbezogene Maßnahmen in der medizinischen Rehabilitation
(Praxisbeispiel Schloss Bad Buchau / Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Ulm)
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BundesArbeitsKreis Berufsförderungs-Werke (BAK BFW) besteht seit dem Januar 2000.
Langjährige Erfahrung, Kompetenz und Kreativität in der beruflichen Rehabilitation zeichnen die Mitgliedseinrichtungen aus.
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Die wichtigsten Leistungsträger

Deutsche Rentenversicherung - Teilhabe am Arbeitsleben

Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (ehemals berufsfördernde Leistungen) erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu wird eine Vielzahl von Leistungen angeboten.
http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) sind bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig.
http://www.dguv.de/inhalt/index.jsp

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Viele Menschen sind behindert oder von Behinderung bedroht. Oftmals ist eine berufliche Veränderung mit einem Arbeitsplatzwechsel die einzige Chance für eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.
http://www.arbeitsagentur.de

Gesetzliche Grundlagen

§ 26 Sozialgesetzbuch IX: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__26.html

§ 27 Sozialgesetzbuch VII: Umfang der Heilbehandlung
http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__27.html

§ 15 Sozialgesetzbuch VI: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__15.html

§ 42 Sozialgesetzbuch V: Belastungserprobung und Arbeitstherapie
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/42.html

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