Längere Bezugsdauer v ALG I f. Ältere beschlossen

Der Bundestag beschloss am 25.01.2008 die längere Zahlung von Arbeitslosengeld I an ältere Erwerbslose. Die Regelung mit einer Zahldauer von bis zu 24 Monaten soll rückwirkend ab 1. Januar 2008 gelten.
Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren sollen maximal 15 Monate länger ALG I erhalten. Voraussetzung dafür ist eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten.
Ab 55 Jahren sollen Erwerbslose einen Anspruch auf eine 18-monatige Zahldauer haben, wenn zuvor 36 Monate Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt wurden.
Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate. Die Vorversicherungszeit beträgt dann 48 Monate.
Mit einer weiteren Regelung soll die seit Jahresbeginn drohende Zwangsverrentung älterer Arbeitsloser über 58 Jahren verhindert werden. Der Bundesrat muss dieser Regelung noch zustimmen.

Kündigung Schwerbehinderter

Kündigung Schwerbehinderter erfordert Zustimmung des Integrationsamtes!

Will ein Arbeitgeber einem Schwerbehinderten kündigen, so ist hierfür die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich (§ 85 SGB-IX). Die Kündigung ist unwirksam, wenn die Zustimmung nicht eingeholt wurde. Der Arbeitgeber kann nach Erhalt der Zustimmung binnen eines Monats die Kündigung erklären - bei unverändertem Kündigungsgrund kann dies auch mehrfach geschehen.

BAG, 8.11.2007 - Az: 2 AZR 425/06